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In der Schweiz besteht bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites. Ein Impressum ist deshalb nur in Ausnahmefällen rechtlich notwendig. Nun wird aber im Frühling 2012 eine generelle Impressumspflicht für den «elektronischen Geschäftsverkehr» in der Schweiz eingeführt. Hintergrund ist die Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die per 1. April 2012 in Kraft tritt.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/701/de
Gestützt auf Art. 25 Abs. 1bis und 1ter der Verordnung über Internet-Domains (VID) muss SWITCH die Registry für Domain-Namen mit den Endungen .ch und .li. Seid dem 01.05.2023 mit einem amtlichen Ausweis und einer Wohnsitzbestätigung oder einem beglaubigten Handelsregisterauszug per E-Mail an re******@*ic.ch bekannt geben werden.